Gagenabrechnung
Komparsen und Kleindarsteller müssen professionell über eine kurzfristige Beschäftigung („Komparsenschein“) abgerechnet werden. Und sie können nie selbst Rechnungen über ihre weisungsgebundene Tätigkeit vor der Kamera stellen.
Bevor am Ende eines Drehtags unsere Komparsen und Kleindarsteller das Set verlassen, müssen sie seitens der Produktion (Arbeitgeber) einen Beleg ausgehändigt bekommen – i.d.R. ist dies ein Durchschlagsformular auf dem insbesondere die Arbeitszeit und die Höhe der Bruttogage eingetragen wurde.
Es gibt spezielle Firmen, die auf die Abrechnung von Gagen spezialisiert sind. Falls Ihre Produktion diesbezüglich keine eigenen Strukturen hat, wäre es sicherlich ratsam hier Kunde zu werden.
Gagenabrechnung: www.adag.tv oder www.teamworkfilm.tv